Zwangsumtausch des Führerscheins: Diese Bürger sind bald dran

Wer noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss ihn in der kommenden Zeit umtauschen. Wir zeigen, welche Bürger:innen wann dran sind.
Zunächst müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Später auch die Plastikführerscheine. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk
Zunächst müssen die grauen beziehungsweise rosafarbenen Führerscheine umgetauscht werden. Später auch die Plastikführerscheine. Foto: Ole Spata/dpa-Bildfunk

Nächste Frist läuft bald ab

Autofahrer:innen, die noch mit einem sprichwörtlich alten „Lappen“ unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein verpassen. Zunächst waren die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen. Bis zum 19. Januar 2023 sind die Geburtsjahre 1959 bis 1964 dran.

Diese Strafe droht

Wer die Frist verstreichen lässt und noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein unterwegs ist, könnte mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt werden.

Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine ausgetauscht:

  • Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Fristen für alte Kartenführerscheine ab. Für die Umtausch-Fristen ist das Ausstellungsjahr entscheidend, das auf der Vorderseite eingetragen ist.

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Führerscheine sollen fälschungssicher werden

Künftig werden die Bescheinigungen alle 15 Jahre umgetauscht, damit Foto und Name aktuell sind. So können Fälschungen besser verhindert werden. Rund 43 Millionen Dokumente müssen im Rahmen einer EU-Richtlinie umgetauscht werden. Das Ziel ist, die mehr als 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und Fälschungen vorzubeugen.

So viel kostet der Umtausch

Ein neuer Führerschein kostet laut „ADAC“ 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Foto. Die alte Bescheinigung darf behalten werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– ADAC