Wegen Hochwasserschäden: Diese zwölf Straßen im Saarland bleiben weiter gesperrt
Mehrere Straßen im Saarland müssen wegen Hochwasserschäden gesperrt bleiben
Während des Hochwassers am Pfingstwochenende mussten im Saarland insgesamt 62 Land- und Bundesstraßen gesperrt werden. „Die enormen Regenmassen hatten landesweit allein zu 47 Überflutungen und 15 Hangrutschen geführt“, heißt es in einer Bilanz des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS). Bis zum jetzigen Zeitpunkt (27. Mai 2024) konnten insgesamt 50 betroffene Straßen wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Diese zwölf Strecken bleiben bis auf Weiteres gesperrt
Auf den restlichen zwölf Strecken sind derart große Schäden entstanden, dass derzeit nicht sicher ist, ob die jeweiligen Fahrbahnen Fahrzeuge überhaupt noch zweifelsfrei tragen. Hier müssen zunächst gutachterliche Untersuchungen durchgeführt und gegebenenfalls aufwändige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Laut Angaben des LfS müssen folgende Streckenabschnitte bis auf Weiteres voll gesperrt bleiben:
- L102 zwischen Gersheim und Medelsheim (Vollsperrung, Hangrutsch & Fahrbahnabsenkung)
- L105 zwischen Herbitzheim und Gersheim (halbseitige Sperrung, Hangrutsch)
- L108 zwischen St. Ingbert und Heckendalheim (Vollsperrung, massiver Hangrutsch)
- L116 zwischen Hanauer Mühle und Eichelthaler Mühle (Vollsperrung, Böschungsrutsch)
- L127 zwischen Fischbach und Rußhütte (Vollsperrung, Fahrbahnüberflutung)
- L133 zwischen Marpingen und Berschweiler (Vollsperrung, Hangrutsch)
- L212 zwischen Bierbach und Ingweiler (Vollsperrung, Fahrbahnüberflutung)
- L346 zwischen Honzrath und Merchingen (Vollsperrung, Hangrutsch & umgestürzte Bäume)
- L351 zwischen Berus und Altforweiler (Vollsperrung, Hangrutsch)
- B51/L176 Kreisverkehr in der Ortsdurchfahrt Mettlach (Unterspülung)
- B51 zwischen Besseringen und Mettlach (längerfristige Einengung der Fahrbahn, Hangrutsch)
- B269 in Felsberg (Vollsperrung, Fahrbahn unterspült).
„Die genannten Streckenabschnitte bleiben bis auf Weiteres voll gesperrt. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist“, so ein Sprecher des Landesbetriebs für Straßenbau gegenüber SOL.DE. Wann dies der Fall sein wird, hängt von den Ergebnissen der einzelnen Gutachten ab.
Verwendete Quellen:
– Informationen des Landesbetriebs für Straßenbau vom 27. Mai 2024