Missachtungen von Vollsperrungen: Fälle im Saarland nehmen zu

Aktuell weist der Landesbetrieb für Straßenbau Saar darauf hin, dass Vollsperrungen im Rahmen von Baumaßnahmen durch alle Verkehrsteilnehmenden strikt zu beachten sind - auch Radfahrer:innen. "Leider nehmen Fälle zu, in denen Sperrungen ignoriert werden". Solcherlei Verhalten führe nicht nur zu Gefährdungslagen, sondern habe mitunter rechtliche Konsequenzen.
Der Landesbetrieb für Straßenbau Saar weist darauf hin, dass Vollsperrungen im Rahmen von Baumaßnahmen durch alle Verkehrsteilnehmenden strikt zu beachten sind. Symbolfoto: Stefan Sauer/dpa
Der Landesbetrieb für Straßenbau Saar weist darauf hin, dass Vollsperrungen im Rahmen von Baumaßnahmen durch alle Verkehrsteilnehmenden strikt zu beachten sind. Symbolfoto: Stefan Sauer/dpa

Missachtungen von Vollsperrungen: Fälle im Saarland nehmen zu

Am heutigen Dienstag (27. August 2024) hat der Landesbetrieb für Straßenbau Saar (LfS) eine Verkehrsinformation in Bezug auf Vollsperrungen durch Baumaßnahmen veröffentlicht. Entsprechende Sperrungen seien „durch alle Verkehrsteilnehmenden“ strikt zu beachten, so die Straßenbauer. Das gelte demnach ebenso für Radfahrer:innen. „Leider nehmen Fälle zu, in denen Sperrungen ignoriert werden“. Dies gefährde nicht nur die Radfahrenden selbst. Auch Beschäftigte der Bauunternehmen vor Ort würden unnötigen Risiken ausgesetzt.

„Vollsperrungen gelten für alle“, so der LfS. Und sie würden „nie ohne triftigen Grund eingerichtet“. Baustellenbereiche bergen „zahlreiche Gefahren wie ungesicherte Baugruben, schwere Arbeitsmaschinen oder unebenes Gelände“, hieß es. Gleiches gelte für Überschwemmungen und Hangrutsche.

Wiederholtes Ignorieren von Sperrungen an Saar-Leinpfad und der L170

Laut Mitteilung hatte die „SZ“ unter dem Titel „Wo Radfahrer derzeit ausgebremst werden“ etwa über die Nutzung gesperrter Teilstücke des Leinpfads durch Radfahrer:innen berichtet. „Auch an der L170 bei Wallerfangen kam es wiederholt zur Missachtung der aktuellen Vollsperrung“, teilte der LfS mit. Aus Sicherheitsgründen aufgrund eines drohenden Hangrutsches bestehe dort derzeit eine Sperrung.

Diese Konsequenzen drohen

Wie der LfS weiter mitteilte, stellt das Ignorieren von Vollsperrungen eine Ordnungswidrigkeit dar. Rechtliche Konsequenzen könnten folgen. Wer also gegen eine Sperrung verstößt, riskiert entsprechende Bußgelder. Laut der ADAC-Infografik „Bußgelder ‚Durchfahrt Verboten'“ werden für Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen bei solcherlei Missachtungen mindestens 50 Euro fällig. Wer als Radfahrer:in das Durchfahrverbot missachtet, riskiere mindestens 25 Euro Strafe.

LfS: Sicherheit geht vor

„Der LfS appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Anweisungen der Behörden und Bauunternehmen zu befolgen und die ausgewiesenen Umleitungen zu nutzen“, so die Straßenbauer. Zwar seien Baustellen für alle Beteiligten mit Unannehmlichkeiten verbunden. Dennoch bittet der LfS nach eigenen Angaben „auch alle Radfahrerinnen und Radfahrer, verantwortlich zu handeln“. Heißt: Baustellenbereiche und Vollsperrungen sollten strikt gemieden werden. Nur so lasse sich die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landesbetriebs für Straßenbau Saar, 27.08.2024
– ADAC: „Bußgelder ‚Durchfahrt Verboten'“