Führerschein-Zwangsumtausch: Die nächste Frist läuft demnächst ab
Bald läuft die nächste Umtauschfrist für Papierführerscheine aus
Autofahrer:innen, die noch den klassischen Führerschein in Papierform besitzen, sollten die gesetzlich festgelegte Umtauschfrist beachten. Zunächst mussten alle mit den Geburtsjahren 1953 bis 1970 ihren Führerschein umtauschen. Nun sind Personen der Jahrgänge ab 1971 betroffen – sie müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren Papierführerschein wechseln.
Sanktionen bei versäumtem Umtausch
Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und weiterhin mit einem grauen oder rosafarbenen Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland könnten außerdem Probleme an der Grenze oder sogar Bußgelder drohen.
Umtauschfristen für Papierführerscheine
Der Tausch erfolgt schrittweise und richtet sich nach dem Geburtsjahr der Fahrer:innen. Zunächst sind Papierführerscheine an der Reihe, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
- Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025
Umtauschfristen für Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 betrifft der Umtausch auch die Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr auf der Vorderseite des Dokuments:
- Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
Ziel des Umtauschs: Fälschungssicherheit und Einheitlichkeit
Der regelmäßige Austausch, der alle 15 Jahre erfolgen soll, sorgt dafür, dass Foto und Name auf dem Führerschein aktuell bleiben. Dies soll auch dazu beitragen, die Vielfalt der über 100 Führerscheinmodelle in der EU zu verringern und Fälschungen vorzubeugen. In Deutschland betrifft die Regelung etwa 43 Millionen Führerscheine.
Kosten für den neuen Führerschein
Ein neuer Führerschein kostet laut Angaben des ADAC etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für ein biometrisches Foto. Die alten Führerscheine dürfen die Besitzer:innen als Andenken behalten.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– ADAC