Ab Januar
Krankschreibung wird 2023 elektronisch: Das müsst ihr über den neuen gelben Schein wissen
Beschäftigte müssen ab 2023 ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Künftig geschieht das elektronisch. Auf einen Ausdruck des gelben Scheins für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.