Wegen Verunreinigung: Beliebte Apfelschorle wird zurückgerufen
Bei REWE verkauft: Apfelsaftschorle bundsweit zurückgerufen
Die Refresco Deutschland GmbH ruft aktuell in ganz Deutschland „Ja! Apfelschorle“ zurück. Betroffen sind dabei die 1,5-Liter-PET-Flaschen mit dem EAN-Code 4388810057848 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.12.2024. Das Produkt war bundesweit bei REWE im Verkauf.
Auch „Penny“-Produkt in mehreren Bundesländern betroffen
Neben der „Ja! Apfelschorle“ ist zudem die „Penny Apfelschorle“ mit dem EAN-Code 4388440092998 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.12.2024 betroffen. Diese war jedoch nur in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Regalen.
Verunreinigung führt zu Druckaufbau in den Plastikflaschen
Der Grund für den Rückruf: In Einzelfällen sei es während der Herstellung zu einer Verunreinigung mit Hefen gekommen. Diese verursachen einen Gärungsprozess, der zur Eintrübung des Getränks und einem Druckaufbau in den Plastikflaschen führen kann. Im schlechtesten Fall können dadurch die Flaschen bersten, wobei Verletzungsgefahr besteht.
Warnung vor Verzehr auch bei weiteren Produkten
Bereits in der vergangenen Woche warnte das Bundesamt für Verbraucherschutz aus selbigem Grund vor dem Verzehr folgender Produkte, die etwa bei Edeka und Netto im Angebot waren.
- „Gut & Günstig“ Apfelschorle in der 0,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
- „Gut & Günstig“ Apfelschorle in der 1,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
- „StarDrink Apfelschorle“ in der 0,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
- „StarDrink Apfelschorle“ in der 1,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24.
Apfelschorle nicht trinken und vorsichtig entsorgen
Wer betreffende Flaschen zu Hause hat, die aufgebläht sind und deren Inhalt getrübt ist, sollte diese keinesfalls öffnen, sondern umgehend vorsichtig entsorgen. Auch Apfelschorle-Flaschen der genannten Charge, die optisch unauffällig sind, sollten vorsorglich nicht konsumiert werden.
Kaufpreiserstattung auch ohne Kassenbon
Der Hersteller und die Handelsunternehmen haben umgehend reagiert und die Ware aus dem Verkauf genommen. Wer die betroffenen Artikel gekauft hat, erhält auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in den jeweiligen Einkaufsstätten.
Anfragen von Verbraucher:innen beantwortet der Kundenservice der Refresco GmbH per E-Mail.
Verwendete Quellen:
– Lebensmittelwarnung.de
– Pressemitteilung der Refresco Deutschland GmbH