Streit um Konzert
Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit nicht mehr anfechtbarem Beschluss entschieden, dass das Neonazi-Konzert im Sulzbacher Salzbrunnenhaus stattfinden darf. Bei uns könnt ihr die Entscheidungsgründe des Gerichts nachlesen.