Tatverdächtiger angeschossen
Versuchter Messerangriff in Metz war kein terroristischer Akt
Nur unweit der saarländischen Grenze hatte ein Mann am Sonntag (5. Januar 2020) ein Messer gezückt und "Allahu Akbar" gerufen. Trotz dessen bleibt der Vorfall nun bei der Staatsanwaltschaft Metz liegen. Die Behörden stufen den versuchten Angriff somit nicht als Terror-Akt ein.