Saarland

Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann

Saarland: So können Friseursalons während der Corona-Pandemie sicher arbeiten

Voraussichtlich am 4. Mai öffnen im Saarland zahlreiche Friseurbetriebe - zumindest erlauben das die vor etwa einer Woche bekanntgegebenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Damit sich Friseursalons auf eine Eröffnung vorbereiten können, haben die Berufsgenossenschaft sowie der Zentralverband des Friseurhandwerks nun einen Branchenstandard entwickelt, der entsprechende Hygieneauflagen beinhaltet.
Im Saarland werden kostenlose Masken von den Städten und Gemeinden verteilt. Genaue Ausgabestellen sind allerdings noch nicht bekannt. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa Im Saarland werden kostenlose Masken von den Städten und Gemeinden verteilt. Genaue Ausgabestellen sind allerdings noch nicht bekannt. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Kostenlose Masken im Saarland: Kommunen bitten um Geduld

Im Hinblick auf die kommende Maskenpflicht im Saarland hat die saarländische Regierung angekündigt, dass sie den Saarländer/innen in den nächsten Tagen über die Kommunen kostenlos Masken zur Verfügung stellen wird. Die vorherige Nachfrage ist bereits derart groß, dass viele Städte und Gemeinden die Bürger/innen bereits um Geduld bitten. Die genauen Ausgabestellen für die Masken sind derzeit noch nicht bekannt.
Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa

Corona-Krise: Koalition plant steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch (22. April 2020) weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen, die von der Corona-Pandemie negativ betroffen sind. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.