Landesrechtliche Regelung
Saar-Gastronomien müssen Kundendaten speichern
Unter anderem dürfen im Saarland ab heute (18. Mai 2020) Restaurants, Kneipen und Gaststätten wieder öffnen. Neben bestimmten Auflagen, wie etwa Hygienevorschriften im Sinne eines Mindestabstands, müssen die Gastronomien verpflichtend Kundendaten erheben - und speichern.