"Drehspieß" oder "Döner"?
Saar-Lebensmittelkontrolleure auf der Suche nach „falschen Dönern“
In den Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission ist genau festgehalten, wann der Döner auch unter der Bezeichnung "Döner" verkauft werden darf. Entspricht eine Zusammensetzung nicht den Vorgaben, muss der "Döner" etwa als "Drehspieß" über die Theke gehen. Lebensmittelkontrolleure im Saarland suchen nun verstärkt nach "falschen Dönern".