Unter 12 Jahren
Für geimpfte Kinder gilt bei 2G-Plus die Testpflicht
Für Kinder bis zwölf Jahren, die bereits zweimal gegen das Coronavirus geimpft sind, gelten unter der 2G-Plus-Regel nicht die gleichen Voraussetzungen wie für geboosterte Erwachsene. Sie müssen sich zusätzlich testen lassen.