Beschluss im Kabinett
§219a: „Werbeverbot“ für Abtreibungen soll fallen
Der umstrittene Paragraf 219a könnte schon bald Geschichte sein. Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des "Werbeverbotes" für Abtreibungen frei gemacht. Das Gesetz steht in der Kritik, da es Ärzt:innen unmöglich macht, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.