Prozess geht vor Bundesgerichtshof
Todespfleger wehrt sich gegen Urteil des Saarbrücker Landgerichts
Nach Überzeugung des Landgerichts wollte ein Pfleger aus dem Saarland als vermeintlicher Retter bei Reanimationen gut dastehen. Er gab daher Patient:innen nicht verordnete Medikamente und nahm dadurch ihren Tod in Kauf. Nun kommt das Urteil auf den Prüfstand in Karlsruhe. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein: