Ausführliche Begründung
Verwaltungsgericht des Saarlandes lehnt Antrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht ab
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Eilantrag zweier Notfallsanitäter gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. In einer umfangreichen Begründung räumte das Gericht den öffentlichen Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens den Vorrang ein gegenüber dem Interesse der Antragsteller, von einer Impfpflicht verschont zu bleiben.