Erste Tätigkeitsverbote ausgesprochen
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Saarland geht davon aus, dass Regelung Ende des Jahres ausläuft
Wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen keine Corona-Impfung haben oder nicht als genesen gelten, können die Gesundheitsämter Tätigkeitsverbote verhängen. Das Saar-Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Regelung zum Jahresende ausläuft.