Landeshauptstadt erweitert Fahrradstraße in der Hohenzollernstraße

Die Landeshauptstadt erweitert derzeit in einem zweiten Bauabschnitt die Fahrradstraße in der Hohenzollernstraße in Alt-Saarbrücken. Damit wird der bestehende Teil der Fahrradstraße um weitere 750 Meter von der Roonstraße bis zur Malstatter Straße verlängert. Der erste Abschnitt der Fahrradstraße wurde 2021 freigegeben.
Zeitrafferfoto einer Person, die auf weißem Rennrad fährt
Viele Wege in Saarbrücken lassen sich bequem und zügig mit dem Rad zurücklegen. Symbolfoto: Unsplash/Roman Koester
Zeitrafferfoto einer Person, die auf weißem Rennrad fährt
Viele Wege in Saarbrücken lassen sich bequem und zügig mit dem Rad zurücklegen. Symbolfoto: Unsplash/Roman Koester

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Radfahrer kommen in Saarbrücken immer besser voran. Im Sinne eines gleichberechtigten Miteinanders bauen wir die Radinfrastruktur seit Jahren aus, haben Budgets erhöht, Fördermittel eingeworben und schaffen sichere und durchgängige Radwege. Das Fahrrad wird hierdurch zu einem noch stärkeren Verkehrsträger und entlastet damit den übrigen Verkehrsraum. Die Fahrradstraße Hohenzollernstraße hat dabei genauso wie die Fahrradzone ‚Nauwieser Viertel‘ neben der verkehrlichen Bedeutung auch einen gewissen Signalcharakter für das Thema Radverkehr in der Großstadt.“

Umgestaltung der Hohenzollernstraße

Die Hohenzollernstraße ist rund 1.300 Meter lang und bildet die Radachse zwischen der Wilhelm-Heinrich-Brücke, der Westspangenbrücke und der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) handelt es sich bei der Strecke um eine Radhauptverbindung in Saarbrücken.

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Mit dem zweiten Bauabschnitt vervollständigt die Stadt die Radachse bis zur HTW. Die Randbereiche der Einmündung zur Malstatter Straße und zur Roonstraße werden umgebaut, um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen und den Übergang zur Fahrradstraße deutlicher hervorzuheben. Der Kfz-Durchgangsverkehr wird in die Heuduckstraße verlagert.

Neben den Verkehrszeichen „Fahrradstraße – Anlieger frei“ wird die Landeshauptstadt großflächige Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufbringen. Die Parkplätze entlang der Straße werden mit einem zusätzlichen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ausgestattet. Außerdem werden an allen wichtigen Einmündungen und Kreuzungen in dem betroffenen Abschnitt entlang der Hohenzollernstraße die Gehwege erweitert, um barrierefreie Fußgängerüberwege einzurichten. Zusätzlich wird zwischen der Kameke- und der Alvenslebenstraße ein Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger in Richtung HTW geschaffen. Darüber hinaus werden abschnittsweise Gehwege und Baumeinfassungen instandgesetzt und ein Teil der Straßenbeleuchtung wird erneuert.

Um komfortable und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anbieten zu können, werden insgesamt 45 Radabstellanlagen installiert. Durch die Umgestaltung entfallen insgesamt 15 von rund 170 Parkplätzen.

Neue Verkehrsregelung

Die Einfahrt in die Hohenzollernstraße ist künftig von der Roonstraße und von der Malstatter Straße aus nur noch für den Radverkehr möglich. Sie wird an diesen beiden Stellen als Einbahnstraße ausgeschildert.

Die Zufahrt zur Hohenzollernstraße für den Kfz-Verkehr erfolgt künftig über die Heuduckstraße und die vier Nebenstraßen (Gärtnerstraße, Werderstraße, Goebenstraße, Kamekestraße). So lässt sich Durchgangsverkehr in der Hohenzollernstraße vermeiden und es werden bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr geschaffen. Der Kfz-Verkehr kann weiterhin an den Einmündungen Roonstraße und Malstatter Straße aus der Hohenzollernstraße ausfahren.

In der Hohenzollernstraße läuft der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auch in Zukunft in beide Fahrtrichtungen weiter. Die Einbahnstraßenregelung beschränkt sich also nur auf die ersten Meter von der Roonstraße und der Malstatter Straße aus kommend. Im Planungsprozess wurden die Anliegerinnen und Anlieger im Oktober 2023 im Rahmen einer Bürgerversammlung beteiligt.

Informationen zu den Bauarbeiten

Die Arbeiten werden in mehreren Teilstücken unter abschnittsweiser Sperrung der Hohenzollernstraße durchgeführt. Für den Kfz-Verkehr bleibt sie auf diese Weise nach wie  vor größtenteils erreichbar. Für Anwohnerinnen und Anwohner wird in der Hohenzollernstraße mobiles Parken eingerichtet.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2024 und kosten rund zwei Millionen Euro. Der Umbau der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße wird von Bund und Land gefördert.

Hintergrund zur Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße müssen sich Autos und Motorräder dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus dürfen Radfahrende nebeneinander fahren und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.

Weitere Informationen
www.saarbruecken.de/fahrradstrasse
www.vep.saarbruecken.de