Saarbrücker Bundespolizei warnt: Missachtung dieses Verbots ist lebensgefährlich
Unbefugt Gleise betreten kann tödlich enden
Immer wieder nutzen Menschen Gleise unbefugt als Abkürzung für ihren Arbeits- oder Schulweg. Weil diese Fälle zunehmen, warnt die Saarbrücker Bundespolizei eindringlich: „Dieses leichtsinnige Fehlverhalten führt häufig zu gefährlichen Situationen auf Bahnstrecken und endet zuletzt nicht selten mit dem Tod.“
Aufklärung an Schulen
Da sich die Situationen häufen, unternimmt die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken einige Maßnahmen. Aktuell führen die Beamt:innen Präventionsunterrichtungen an Schulen zur Sicherheit und dem richtigen Verhalten im Bahnverkehr durch. Zuletzt besuchte Polizeihauptkommissar Eric Finkler die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule in Bexbach.
Betreten der Gleise wird bestraft
Ein Überqueren der Bahngleise ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Das unbefugte Betreten stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar und kann unter Umständen Ermittlungen in einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach sich ziehen.
Bundespolizei warnt ausdrücklich vor leichtsinnigen Verhalten an
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten, betonen die Beamt:innen abermals. Züge können nicht ausweichen und selbst wenn der Zugführer oder die Zugführerin Personen auf den Gleisen erkennt, ist der Bremsweg oftmals zu lang, um eine Kollision zu verhindern.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 20.09.2024