Saarbrücker Bundespolizei warnt: Missachtung dieses Verbots ist lebensgefährlich

Eine Abkürzung über Gleise scheint zwar verlockend, ist aber sehr gefährlich – und endet nicht selten mit dem Tod. Weil immer häufiger Unbefugte im Gleisbett sind, warnt die Saarbrücker Bundespolizei eindringlich.
Die Bundespolizei warnt eindringlich: Bahngleise zu betreten, ist lebensgefährlich. Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei warnt eindringlich: Bahngleise zu betreten, ist lebensgefährlich. Foto: Bundespolizei

Unbefugt Gleise betreten kann tödlich enden

Immer wieder nutzen Menschen Gleise unbefugt als Abkürzung für ihren Arbeits- oder Schulweg. Weil diese Fälle zunehmen, warnt die Saarbrücker Bundespolizei eindringlich: „Dieses leichtsinnige Fehlverhalten führt häufig zu gefährlichen Situationen auf Bahnstrecken und endet zuletzt nicht selten mit dem Tod.“

Aufklärung an Schulen

Da sich die Situationen häufen, unternimmt die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken einige Maßnahmen. Aktuell führen die Beamt:innen Präventionsunterrichtungen an Schulen zur Sicherheit und dem richtigen Verhalten im Bahnverkehr durch. Zuletzt besuchte Polizeihauptkommissar Eric Finkler die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule in Bexbach.

Betreten der Gleise wird bestraft

Ein Überqueren der Bahngleise ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Das unbefugte Betreten stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar und kann unter Umständen Ermittlungen in einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach sich ziehen.

Bundespolizei warnt ausdrücklich vor leichtsinnigen Verhalten an

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten, betonen die Beamt:innen abermals. Züge können nicht ausweichen und selbst wenn der Zugführer oder die Zugführerin Personen auf den Gleisen erkennt, ist der Bremsweg oftmals zu lang, um eine Kollision zu verhindern.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 20.09.2024