Rodung von Waldstück „Hanni“ in Saarbrücken vorläufig gestoppt

Die Rodung eines Waldstücks nahe der Uni Saarbrücken liegt vorläufig auf Eis. Das Oberverwaltungsgericht hat den umstrittenen Bebauungsplan mit einem Beschluss fürs Erste gestoppt. Eine finale Entscheidung steht jedoch noch aus:
Waldcamp Hanni
Die Rodung des Stadtwalds "Hanni" in Saarbrücken ist vorläufig gestoppt. Foto: BeckerBredel
Waldcamp Hanni
Die Rodung des Stadtwalds "Hanni" in Saarbrücken ist vorläufig gestoppt. Foto: BeckerBredel

Gericht verhindert Beginn der Rodung von Waldstück an Uni Saarbrücken

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die geplante Rodung eines Waldstücks nahe der Universität des Saarlandes in Saarbrücken vorläufig gestoppt. Ein sogenannter „Hängebeschluss“ auf Antrag des BUND Saar vom Montag (30. September 2024) hat den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ fürs Erste außer Vollzug gesetzt. Die Umweltvereinigung hatte am 20. September einen Normenkontrollantrag eingereicht. In einem Eilantrag am 27. September forderte sie zudem, den Bebauungsplan vorläufig außer Kraft zu setzen, bis über die Klage entschieden ist. Eine Zwischenverfügung sollte die geplante Rodung ab dem 1. Oktober verhindern. Dem hat das Gericht nun stattgegeben. Bis zur Entscheidung über die Anträge liegen die Pläne nun auf Eis.

Bebauungsplan sieht Ansiedlung von Instituten vor – nach großflächigen Fällungen

Der strittige Bebauungsplan sieht vor, auf dem Gelände an der Grenze zum Campus Voraussetzungen für die Ansiedelung von Instituten und Unternehmen aus Forschung und Entwicklung zu schaffen. Dazu wären jedoch großflächige Baumfällungen und Rodungen von Wald nötig. Der Beschluss verhindert jetzt, dass bis zur Entscheidung des Gerichts durch eine Rodung des Gebiets vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das Gericht betont jedoch, dass dieser nichts über die Erfolgsaussichten der Anträge aussagt. Wann die Entscheidung über den Bebauungsplan fallen soll, steht noch nicht fest.

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Bürgerinitiative kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Klima und Umwelt

Die Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ verbucht den Beschluss dennoch als „ersten kleinen Erfolg“. Wie ihr Sprecher Marvin Kiefer in einer Pressemitteilung erklärt, bestärke der Lichtblick die Aktivist:innen auf ihrem Weg. „Dieser Moment schenkt uns den Mut, weiter für den Schutz zukünftiger Generationen zu kämpfen“. Aus Sicht der Verbände sei der Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken fehlerhaft und somit unwirksam, so die Begründung im Normenkontrollantrag. Die Antragstellenden kritisieren insbesondere die unzureichende Prüfung und Berücksichtigung von Klima-Auswirkungen, hohem Flächenverbrauch im Umweltbericht, wasserwirtschaftlichen Belangen sowie Artenschutz. BUND, NABU und Bürgerinitiative haben ein Planungsbüro mit einem Fachgutachten beauftragt, das die Defizite bei Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Rodung auf verschiedene Tierarten untersucht.

Ursprünglich sollte das CISPA auf das Areal ziehen

Die Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ protestiert bereits seit Monaten gegen den Bebauungsplan. Ursprünglich sollte auf dem Gelände eine Erweiterung des Helmholtz-Instituts entstehen. Doch dann beschloss das CISPA stattdessen den Umzug nach St. Ingbert. Die Abholzung soll dennoch – laut Initiative sozusagen „auf Vorrat“ – erfolgen. Die Landeshauptstadt halte am Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ fest, obwohl die Nutzung noch nicht feststehe. Vorgesehen seien über 1.000 Pkw-Stellplätze sowie Büro- und Wohngebäude samt Zufahrtsstraßen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts
– Pressemitteilung von „Hanni bleibt“
– eigene Artikel