Keine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Luxemburg

Entgegen einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind Einreisende aus Luxemburg, die sich weniger als 72 Stunden in unserem Nachbarland aufgehalten haben, nicht zu einem Corona-Test verpflichtet. Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann hat sich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf eine entsprechende Ausnahmeregelung geeinigt.
Für Einreisende aus Luxemburg besteht weiterhin keine Corona-Testpflicht. Symbolfoto: Christoph Reichwein/dpa
Für Einreisende aus Luxemburg besteht weiterhin keine Corona-Testpflicht. Symbolfoto: Christoph Reichwein/dpa
Für Einreisende aus Luxemburg besteht weiterhin keine Corona-Testpflicht. Symbolfoto: Christoph Reichwein/dpa
Für Einreisende aus Luxemburg besteht weiterhin keine Corona-Testpflicht. Symbolfoto: Christoph Reichwein/dpa

Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Grundsätzlich gilt ab nächster Woche in Deutschland eine Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Da Luxemburg seit Mitte Juli als Risikogebiet eingestuft wurde, würde die Testpflicht also auch grundsätzlich für Einreisende aus Luxemburg gelten. Wie das saarländische Gesundheitsministerium nun mitteilt, hat das Saarland sich mit dem Bundesgesundheitsministerium allerdings darauf geeinigt, dass für Einreisende aus Luxemburg weiterhin die saarländische Quarantäneverordnung gilt.

Keine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Luxemburg

Das bedeutet, dass Berufspendler und solche Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten oder einen sonstigen triftigen Reisegrund gehabt haben, weiterhin nicht zu einem Corona-Test verpflichtet sind, auch wenn Luxemburg als Risikogebiet eingestuft ist. Teststationen an der deutsch-luxemburgischen Grenze seien laut Gesundheitsministerium derzeit ebenfalls nicht geplant.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums