Hautpilz nach Barbershop-Besuchen: Saar-Gesundheitsministerium meldet sich zu Wort
Zunahme von Hautpilzerkrankungen im Kopfbereich:
In den vergangenen Wochen hat sich der hochinfektiöse Hauptpilz „Trichophyton tonsurans“ zunehmend in Deutschland ausgebreitet. Auch im Saarland wurden bereits erste Fälle bekannt. Nach Angaben der Klinik für Dermatologie am Uniklinikum des Saarlandes wurde der Pilz auch im Saarland erstmals bei Kindern und jungen Sportringern nachgewiesen. Mehr zu den bekannten Fällen im Saarland findet ihr unter: „Hautpilz nach Barbershop-Besuchen: Fälle auch im Saarland festgestellt“. Die im Saarland bekannten Fälle waren allesamt nach Besuchen in Barbershops aufgetreten.
So wird der Hautpilz übertragen
Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei der Rasur, unabhängig von der verwendeten Technik, zu mikroskopisch kleinen Verletzungen der Kopf- oder Gesichtshaut kommen kann. Diese ermöglichen ein leichtes Eindringen des Erregers in die Haut. Nach dem Frisieren oder Rasieren eines betroffenen Kunden kann der Hautpilz dann beispielsweise über Rasierapparate, Kämme oder Oberflächen auf andere Kunden übertragen werden.
Diese Symptome treten bei dem Hautpilz auf
Die Betroffenen des Hautpilzes klagen oft über eine schuppige, juckende und runde Rötung auf der Kopfhaut, im Nacken oder im Bartbereich. Dies kann zu eitrigen Entzündungen, Fieber, geschwollenen Lymphknoten und kreisrundem Haarausfall führen. Unbehandelt kann die Pilzinfektion sogar einen dauerhaften Haarverlust zur Folge haben.
Saar-Gesundheitsministerium veröffentlicht Hygiene-Merkblatt
Nachdem die ersten Fälle des Hautpilzes „Trichophyton tonsurans“ auch im Saarland aufgetreten sind, hat sich nun auch das saarländische Gesundheitsministerium zu Wort gemeldet und am heutigen Donnerstag (1. August 2024) ein Hygiene-Merkblatt für Barbershops und Friseurbetriebe veröffentlicht. In diesem finden die Betriebe eine Auflistung der Hygienemaßnahmen, die nach der saarländischen Hygieneverordnung (offiziell: „Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“) Pflicht sind. Das entsprechende Hygiene-Merkblatt steht auf der Website des Ministeriums zum Download bereit.
Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 1. August 2024