Hautpilz nach Barbershop-Besuchen: Fälle auch im Saarland festgestellt

Ein hochinfektiöser Hautpilz verbreitet sich derzeit in ganz Deutschland. Ebenso im Saarland wurden bereits Fälle festgestellt. Häufig waren die Betroffenen zuvor in Barbershops.
In ganz Deutschland verbreitet sich derzeit ein hochansteckender Hautpilz – oftmals nach dem Besuch im Barbershop. Symbolfoto: Unsplash
In ganz Deutschland verbreitet sich derzeit ein hochansteckender Hautpilz – oftmals nach dem Besuch im Barbershop. Symbolfoto: Unsplash

Hochansteckender Hautpilz auch im Saarland festgestellt

Der Hautpilz „Trichophyton tonsurans“ ist derzeit auf dem Vormarsch. Eine Meldepflicht gibt es nicht, aber Schätzungen nach könnte es bereits über Zehntausend Fälle geben. Wie die Klinik für Dermatologie am Uniklinikum des Saarlandes dem „SR“ berichtete, wurde der Pilz auch im Saarland erstmals bei Kindern und jungen Sportringern nachgewiesen. Im vergangenen Halbjahr seien an der Uniklinik Homburg drei Fälle festgestellt worden.

Ansteckung im Barbershop: Diese Symptome treten auf

Die im Saarland betroffenen Kinder hätten sich in einem Barbershop angesteckt. Der Pilz haftet etwa an Kämmen und Scheren und gerät durch kleine Verletzungen unter die Haut. Dann führt „Trichophyton tonsurans“zu eitrigen Entzündungen der Kopfhaut und gerade bei Kindern zu kreisrundem Haarausfall. Auch Fieber und geschwollene Lymphknoten könnten auftreten. Jedoch würden Kinder häufig zu spät richtig diagnostiziert und so zunächst mit falschen Medikamenten behandelt.

Mangelnde Hygiene sei häufige Ursache

Die Verbreitung des Pilzes sei laut der Friseurinnung des Saarland auf mangelnde Hygiene und Sorgfalt zurückzuführen. Nach Auftreten der ersten Fälle in Süddeutschland habe man die Saar-Mitgliedsbetriebe sensibilisiert.

Friseur:innen sollten sich an Reinigungs- und Desinfektionspläne halten. Diese sehen vor, Handtücher und Kundenumhänge nach jeder Nutzung zu wechseln und zu waschen. Kämme, Bürsten, Wickler und Scheren sollten nach Gebrauch mit speziellen Reinigern gesäubert werden – Rasiermesser mittels Tauchdesinfektion. Zudem sollten nach jeder Behandlung Möbel, Haarwaschbecken, Ablagen, Türklinken, Sanitärbereiche, Fußböden und Reinigungsutensilien geputzt werden.

Das Schneiden der Kopfhaare ist nur in eingetragenen Friseurbetrieben erlaubt. Barbershops dürfen daher meist nur Bartschnitt und -pflege anbieten.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk