Dem Saarbrücker Finanzamt „darf es jetzt an den Kragen gehen“

Das denkmalgeschützte Finanzamt am Stadtgraben in Saarbrücken darf abgerissen werden. Einem entsprechenden Abriss-Antrag des Finanzministeriums hatte das Kulturministerium am Mittwoch (10. Juli 2024) zugestimmt. Diese Entscheidung wird vor allem von Denkmalschützern kritisch gesehen:
Das Finanzamt am Saarbrücker Stadtgraben muss voraussichtlich in den nächsten Jahren abgerissen oder kernsaniert werden. Foto: Becker&Bredel
Das Finanzamt am Saarbrücker Stadtgraben könnte schon bald abgerissen werden Archivfoto: BeckerBredel
Das Finanzamt am Saarbrücker Stadtgraben muss voraussichtlich in den nächsten Jahren abgerissen oder kernsaniert werden. Foto: Becker&Bredel
Das Finanzamt am Saarbrücker Stadtgraben könnte schon bald abgerissen werden Archivfoto: BeckerBredel

Finanzamt am Saarbrücker Stadtgraben in marodem Zustand

Das Gebäude des Finanzamts am Saarbrücker Stadtgraben hat seine besten Tage zweifellos hinter sich. Bereits im Jahr 2017 sorgte ein anhaltender Kakerlakenbefall im Finanzamtsgebäude für Schlagzeilen. Drei Jahre später mussten zahlreiche Mitarbeitende wegen möglicher Einsturzgefahr umziehen: „Wegen Einsturzgefahr des Saarbrücker Finanzamts: 136 Mitarbeiter ziehen um“. Inzwischen steht das stark sanierungsbedürftige Gebäude leer.

Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich

Aufgrund seines maroden Zustands wird schon längere Zeit über eine Sanierung des Gebäudes diskutiert. Schon vor Jahren hat das Bauministerium allerdings die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung infrage gestellt. So müsste man einen zweistelligen Millionenbetrag aufwenden, um das Bauwerk wieder in Schuss zu bringen. Wegen dieser Sachlage steht auch seit längerem ein Abriss des Gebäudes im Raum. Einen entsprechenden Abriss-Antrag hatte das Finanzministerium im November des vergangenen Jahres beim Landesdenkmalamt eingereicht.

Kulturministerium macht Weg für Abriss des Gebäudes frei

Dem Abriss-Antrag hat nun das Kulturministerium zugestimmt. Am gestrigen Mittwoch (10. Juli 2024) machte das Ministerium den Weg für den Abriss des Finanzamts am Saarbrücker Stadtgraben frei. Mit dieser Entscheidung erhofft man sich, einen Investor zu finden, der Bürogebäude an dem attraktiv gelegenen Standort errichtet. Der Verkauf des Geländes könnte eine hohe Summe einbringen.

Denkmalschützer kritisieren Abriss-Antrag stark

Auf wenig Gegenliebe stößt die Zustimmung des Abriss-Antrags allerdings unter Denkmalschützern. Zum einen wird der Abriss wegen des historischen Wertes des denkmalgeschützten Gebäudes kritisiert. Zum anderen ist man nicht mit der Art und Weise zufrieden, mit der die Entscheidung zustande gekommen ist.

Das Kulturministerium hatte dem eigentlich zuständigen Landesdenkmalamt in dem Fall die Entscheidungshoheit entzogen und sich selbst zugewiesen. Dass man eine unabhängige Entscheidung der Denkmalschutzbehörde verhindert habe, während man gleichzeitig von den Bürger:innen eine strenge Einhaltung der Denkmalschutzregeln fordere, sei nicht vermittelbar. Dass die Landesregierung mit dem schlechten Bauzustand und den hohen Sanierungskosten argumentiere, sei zudem ein Skandal, da die Landesregierung diesen Zustand durch jahrelange Vernachlässigung selbst verursacht habe.

An der Gültigkeit der Abriss-Anordnung ändert diese Kritik allerdings nichts, da das Vorgehen des Kulturministeriums gesetzlich zulässig ist.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche