Cannabis-Clubs können jetzt auch im Saarland Anträge stellen – es gibt allerdings einen Haken

Schon länger kann Cannabis daheim legal angebaut werden. Das ist in größerem Stil jetzt ebenso in Anbauvereinigungen, also Cannabis-Clubs, möglich. Entsprechende Anträge können auch im Saarland gestellt werden. Es gibt allerdings einen Haken.
Hier zu sehen: 25 Gramm Cannabis. Foto: dpa-Bildfunk/Robert Michael
Hier zu sehen: 25 Gramm Cannabis. Foto: dpa-Bildfunk/Robert Michael

Verbraucherschutzministerium im Saarland für Cannabis-Vereine zuständig

Im Saarland ist das Ministerium für Verbraucherschutz für die Erlaubniserteilung von Cannabis-Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) zuständig. Es übernehme auch die Überwachung der Anbauvereinigungen plus entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Seit Montag (1. Juli 2024) können eingetragene Vereine Anträge auf Zulassung von gemeinschaftlichem Cannabis-Anbau stellen. Es gibt allerdings einen Haken, wie aus einem „SZ“-Bericht hervorgeht.

Der Zeitung zufolge lassen sich zwar in der Tat Genehmigungen beantragen. Allerdings würden sich im Saarland entsprechende Antragsformulare noch in Bearbeitung befinden. Eine weitere Hürde sei die Sache mit einem Präventionsbeauftragten innerhalb eines Vereins als Voraussetzung für eine Genehmigung. Personen in dieser Funktion müssten „an einer Suchtpräventionsschulung einer ‚Landes- oder Fachstelle‘ teilgenommen“ haben, so die „SZ“ weiter. Im Saarland würden solcherlei Schulungen aber noch nicht angeboten.

Maximal eine Anbauvereinigung pro 6.000 Einwohner

Die saarländische Landesregierung habe beschlossen, pro 6.000 Einwohner:innen in einem Gemeindeverband höchstens eine Anbauvereinigung zuzulassen, hieß es. Zur Umsetzung des Cannabisgesetzes hatte der Ministerrat jüngst eine Rechtsverordnung verabschiedet. Im Registerportal der Länder für das Saarland sind derzeit vier Vereine eingetragen, die Cannabis in deren Namen tragen.

Eine Anbauvereinigung darf Cannabis an seine maximal 500 Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen – der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarbrücker Zeitung