Bekannte Marke ruft zwei Gebäck-Produkte wegen Metallfremdkörpern zurück – auch im Saarland verkauft

Für zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte einer bekannten Marke gibt es derzeit eine Lebensmittelwarnung sowie einen Rückruf. Die Snacks waren auch im Saarland im Verkauf.
Zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte werden derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte werden derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Metallfremdkörper möglich: Alnatura ruft zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte zurück

Aufgrund möglicher Metallfremdkörper ruft der Bio-Händler Alnatura derzeit zwei Käsegebäck-Produkte mit bestimmten Haltbarkeitsdaten zurück. Das geht aus dem Verbraucherportal „lebensmittelwarnung.de“ mit Stand vom gestrigen Montag (26. August 2024) hervor. Den Angaben zufolge waren die Snacks auch im Saarland im Verkauf. Andere Alnatura-Produkte seien nicht betroffen.

Rückruf für „Käsegebäck Gouda“ und „Ziegenkäse-Gebäck“

Wie aus der Herstellermitteilung auf dem Portal „lebensmittelwarnung.de“ hervorgeht, handelt es sich bei den vom Rückruf betroffenen Produkten um „Alnatura Käsegebäck Gouda“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 15.05.2025 und dem „24/7 BIO Ziegenkäse-Gebäck“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 23.04.2025. Nach Angaben des Unternehmens in Darmstadt könne nicht ausgeschlossen werden, dass in den jeweiligen Snack-Packungen Metallfremdkörper enthalten seien.

So sehen die betroffenen Produkte aus. Fotos: Alnatura Produktions- und Handels GmbH

Auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft

Laut „lebensmittelwarnung.de“ war die betroffene Sorte „Alnatura Käsegebäck Gouda“ nahezu bundesweit in Alnatura-Märkten und „weiteren Handelsketten“ im Verkauf. Auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz gab es das Produkt in den Regalen. Das Ziegenkäse-Gebäck sei hingegen exklusiv in Alnatura-Märkten erhältlich gewesen.

Produkte sollten nicht verzehrt werden – Rückgabe im Markt möglich

Kund:innen, die eine der Packungen mit den zuvor genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben, sollten den Inhalt nicht verzehren. Die Produkte könnten in den jeweiligen Markt zurückgebracht werden, teilte Alnatura über „lebensmittelwarnung.de“ mit. Sie erhielten dann Ersatz. Andere Produkte oder Packungen mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Verwendete Quellen:
– lebensmittelwarnung.de