Aktuelle Lebensmittelwarnung: Diese Apfelschorlen sollten nicht getrunken werden

Das Verbraucherschutzportal "lebensmittelwarnung.de" warnt aktuell vor dem Verzehr bestimmter Apfelschorlen. Entsprechende Getränke sind bereits wegen Verunreinigungen vom Hersteller zurückgerufen worden. Diese Produkte sind demnach betroffen:
Diese Apfelschorlen sollten aktuell lieber nicht verzehrt werden. Fotos: Hersteller
Diese Apfelschorlen sollten aktuell lieber nicht verzehrt werden. Fotos: Hersteller

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Apfelschorle wegen Verunreinigungen zurückgerufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt aktuell (4. Juli 2024) über sein Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ vor dem Verzehr bestimmter Apfelschorlen. Demnach wurden in den Getränken, die auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft wurden, Verunreinigungen festgestellt. Der Warnung vorausgegangen war ein Rückruf der Refresco Deutschland GmbH.

Apfelschorlen verunreinigt: Vom Verzehr wird dringend abgeraten

In der Lebensmittelwarnung vom heutigen Donnerstag (4. Juli 2024) wird vom Verzehr der betroffenen Apfelschorlen dringend abgeraten, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass in Einzelfällen Flaschen mit Hefe verunreinigt seien. „Die Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der wiederum zu einem Druckaufbau in der Plastik-Flasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann. Dieser kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr“, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Diese Produkte sind konkret von der Lebensmittelwarnung betroffen

Laut den aktuellen Informationen des Verbraucherschutzportals sind die folgenden Apfelschorlen von dem Produktrückruf beziehungsweise der Lebensmittelwarnung betroffen:

  • „Gut & Günstig“ Apfelschorle in der 0,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
  • „Gut & Günstig“ Apfelschorle in der 1,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
  • „StarDrink Apfelschorle“ in der 0,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
  • „StarDrink Apfelschorle“ in der 1,5-Liter-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24.

Diese Apfelschorlen sind von dem aktuellen Rückruf betroffen. Fotos: Refresco Deutschland GmbH

Hier wurden die betroffenen Produkte verkauft

Die „Gut&Günstig“-Apfelschorlen wurden bundesweit in den Märkten von Edeka und Marktkauf angeboten. Die Produkte von „StarDrink“ wurden bundesweit bei Netto Marken-Discount – mit Ausnahme des Saarlandes – vertrieben.

Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 4. Juli 2024