Ab Mittwoch wohl harter Lockdown – Entwurf vor Bund-Länder-Runde

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen steht Deutschland vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Morgen vom Kanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Einzelhandel vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen.
Der Entwurf sieht vor, auch den Einzelhandel (mit Ausnahmen) zu schließen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Der Entwurf sieht vor, auch den Einzelhandel (mit Ausnahmen) zu schließen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Der Entwurf sieht vor, auch den Einzelhandel (mit Ausnahmen) zu schließen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Der Entwurf sieht vor, auch den Einzelhandel (mit Ausnahmen) zu schließen. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk

Entwurf: Harter Lockdown ab Mittwoch

Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen (13. Dezember 2020) vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10.00 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar zu schließen. Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr.

Update: Lockdown beschlossen

Nach „dpa“-Informationen ist der Entwurf nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt. Der Inhalt des Papiers soll nach weiteren Informationen zwischen Merkel, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), grundsätzlich abgestimmt sein. Müller ist zurzeit Vorsitzender der Runde der Ministerpräsidenten.

Einschränkungen an Schulen und Kitas

Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar empfiehlt der Entwurf auch deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in dem Papier. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Thema Weihnachten

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatt:innen als auch sonstige Lebenspartner:innen sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.

Silvester/Neujahr

Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt“, heißt es in dem Entwurf.

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur