Instandsetzung der Moseltalbrücke Winningen auf der A61: Wann es zu Einschränkungen kommt
Bevor die geplante dauerhafte Instandsetzung der Moseltalbrücke Winningen im September 2024 beginnen kann, müssen zuvor einige Arbeiten auf der A61 erledigt werden. Folglich kommt es an der Verbindungsbrücke zwischen Hunsrück und Eifel schon jetzt zu Verkehrseinschränkungen.
Verkehr in Richtung Koblenz aktuell eingeschränkt
In dieser Woche wird eine Stauwarnanlage auf der Richtungsfahrbahn Koblenz aufgebaut. Laut der Autobahn GmbH kommt es deshalb bis zum 11. August 2024 zu folgenden Einschränkungen: Ab 09.00 Uhr morgens wird in Fahrtrichtung Koblenz eine Spur gesperrt. Die Uhrzeit ist so gewählt, dass der Berufsverkehr nicht behindert wird.
Einschränkungen während Aufbau der Baustellenverkehrsführung
Für den Zeitraum vom 19. bis 25. August 2024 ist der nächste Schritt geplant. In dieser Woche soll die eigentliche Baustellenverkehrsführung eingerichtet werden. Da dies mehrere Tage dauert, wird der Verkehr in Richtung Koblenz wieder ab 09.00 Uhr morgens auf einen Fahrtstreifen reduziert. Dabei wird zwischen dem rechten Fahrstreifen und dem Standstreifen eine transportable Schutzwand aufgestellt.
Arbeiten sind nicht sichtbar
Ende August (26. August bis 1. September 2024) wird dann mit der Montage von zwei sogenannten Fahrgerüsten auf der Brückenunterseite begonnen. Wenn das erste Gerüst fertiggestellt ist, können ab dem 9. September 2024 die eigentlichen Instandsetzungsarbeiten starten.
Die Autobahn GmbH teilt außerdem mit, dass die Arbeiten für Verkehrsteilnehmer:innen nicht sichtbar sein werden. Das liegt daran, dass der überwiegende Anteil an der Brückenunterseite beziehungsweise im Hohlkasten des Brückenbauwerkes stattfindet. Aktuell ist geplant, während der Maßnahme beide Fahrtstreifen in Richtung Koblenz zu erhalten, allerdings ist an wenigen Tagen eine Sperrung notwendig. Dazu werde aber gesondert informiert.
Folgende Tempo-Limits gelten weiterhin
Die bisherigen Maßnahmen bleiben unverändert bestehen: Großraum- und Schwertransporte dürfen die Moseltalbrücke nicht befahren. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandsgebot von 50 Metern. Der Abstand soll auch im Falle einer Staubildung zwingend eingehalten werden. In beiden Fahrtrichtungen gilt zudem ein Tempo-Limit für Lkw von 60 km/h und für Pkw von 80 km/h.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Autobahn GmbH, 01.08.2024