Vergangene Woche wurden einige Straßen in der Trierer Innenstadt zu Tempo-30-Zonen. Die neuen Schilder stehen auch schon. Hier gilt neuerdings das Tempolimit:
Die Tempo-30-Zone rund um den Trierer Pferdemarkt wurde erweitert. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Tempo-30-Zone rund um den Trierer Pferdemarkt wurde erweitert. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

Rund um Pferdemarkt in Trier gilt jetzt Tempo 30

In den Straßen rund um den Pferdemarkt in Trier gilt jetzt weitgehend Tempo 30. Die Stadt Trier dazu: „In den Nebenstraßen des nordwestlichen Viertels der Innenstadt rund um den Pferdemarkt gilt seit dieser Woche weitgehend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.“ Dazu zählen die Bruchhausenstraße, Moselstraße, Deutschherrenstraße und Franz-Ludwig-Straße.

Verkehrsschilder, die auf das neue Tempolimit hinweisen, wurden am Donnerstag (8. August 2024) angebracht. Zuvor galt Tempo 30 bereits in der Oeren-, Kalenfels- und Dietrichstraße.

Ausweitung von Tempo-30-Zone: Stadt erklärt Entscheidung

Bei den zuvor genannten Straßen handelt es sich „zwar nicht um reine Wohnstraßen“, allerdings herrsche dort viel Fußgänger- und Radverkehr, erklärt Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde. Der Durchgangsverkehr sei im Vergleich eher wenig bedeutend. Dazu komme, dass sich in dem Gebiet ein Seniorenheim befindet. „Deshalb ist es sinnvoll, den Bereich zusammenhängend, als eine Zone mit Tempo 30 auszuweisen und die Geschwindigkeit, wo möglich, durch die Rechts- vor Linksregelung zu mindern“, so Merten.

Die Behörde komme damit auch zahlreichen Anfragen und Wünschen aus der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Mitte/Gartenfeld entgegen, heißt es.

Mit wenigen Ausnahmen „rechts vor links“

An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der erweiterten Zone gilt grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Davon ausgenommen sind die Ecken Bruchhausenstraße/Franz-Ludwig-Straße und Langstraße/Deutschherrenstraße. Der Stadt zufolge erfordern die hier herrschenden Sichtverhältnisse und die Fließrichtung des Hauptverkehrsstroms eine Abweichung von der Rechts-vor-Links-Regel.

Warum es Ausnahmen in der 30er-Zone gibt

Das Margaretengäßchen, die Walramsneu- und die Justizstraße wurden nicht in die Tempo-30-Zone aufgenommen, da sie zu einer stark frequentierten ÖPNV-Trasse gehören und der Verkehr durch Ampeln geregelt wird.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Stadt Trier, 09.08.2024