Zwangsräumung in Rückweiler eskaliert: Hausbewohner öffnet mit Armbrust die Tür

Ein Unterstützungseinsatz der Polizei für einen Gerichtsvollzieher in Rückweiler eskalierte. Der Hausbewohner öffnete mit gespannter Armbrust die Haustür. Folgende Details sind bekannt:
Spezialeinsatzkräfte wurden zur Unterstützung alarmiert. Symbolfoto: picture alliance/dpa
Spezialeinsatzkräfte wurden zur Unterstützung alarmiert. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Polizeieinsatz bei Zwangsräumung in Rückweiler eskaliert

Am Montag (24. Juni 2024), gegen o8.30 Uhr, kam es in Rückweiler (Landkreis Birkenfeld) zu einem bedrohlichen Vorfall, als ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Idar-Oberstein zusammen mit einem Streifenteam der Polizeiinspektion Baumholder ein Anwesen aufsuchte. Hintergrund war eine richterlich verfügte Zwangsräumung, der die Hausbewohner bislang nicht nachgekommen waren.

Hausbewohner öffnet mit geladener Armbrust die Tür

Nachdem der Gerichtsvollzieher und die Polizeikräfte mehrmals an der Haustür geklingelt hatten, öffneten der 54 Jahre alte Mann und dessen Ehefrau (53) schließlich die Tür. Der Mann verweigerte die Räumung und bedrohte den Gerichtsvollzieher verbal sowie mit einer vorgespannten und geladenen Armbrust. Anschließend zog sich das Paar ins Haus zurück und verschloss die Tür.

Spezialeinsatzkräfte angefordert

Die Polizeibeamt:innen zogen sich ebenfalls zurück und forderten Unterstützung an. Das Haus wurde umstellt, und Spezialeinsatzkräfte der Polizei wurden alarmiert.

Bewohner verlassen das Haus – Festnahme

Gegen o9.40 Uhr, noch bevor die Verstärkung eintraf, traten die Eheleute aus dem Haus und begannen, persönliche Gegenstände nach draußen zu tragen. Auf Ansprache der Polizei holte die Frau die Armbrust, nun entladen und entspannt, aus dem Haus und warf sie in den Vorgarten. Da die Eheleute jetzt unbewaffnet waren, nutzte die Polizei die Gelegenheit, um sie festzunehmen. Dabei sperrten und wanden sich die beiden, leisteten jedoch keinen aktiven Widerstand.

Weitere Maßnahmen und Haftbefehl

Nach der Festnahme wurde das Ehepaar zur Polizeiinspektion Baumholder gebracht, während die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden konnte. Nach ersten Ermittlungen auf der Dienststelle wurde die Frau freigelassen. Der 54-jährige Mann hingegen wurde der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vorgeführt. Der Untersuchungsrichter erließ einen Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Polizeipräsidium Trier, 25.06.2024