Prozess um gewaltsamen Tod von Arzt in Eifel: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes

Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Arztes in der Eifel neigt sich dem Ende zu. Die Vorwürfe der Anklage haben sich laut Staatsanwaltschaft bestätigt.
Die Lebensgefährtin (2.v.r.) eines Gerolsteiner Arztes steht wegen gemeinschaftlichem Totschlag mit ihrem Sohn (durch Akte verdeckt) und einem weiteren Jugendlichen (gemeinschaftlicher Mord) inmitten der Verteidiger vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk
Die Lebensgefährtin (2.v.r.) eines Gerolsteiner Arztes steht wegen gemeinschaftlichem Totschlag mit ihrem Sohn (durch Akte verdeckt) und einem weiteren Jugendlichen (gemeinschaftlicher Mord) inmitten der Verteidiger vor Gericht. Foto: Harald Tittel/dpa-Bildfunk

Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes

Im Prozess um einen getöteten Arzt aus der Eifel hat die Staatsanwaltschaft für die beiden jungen Angeklagten Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Der 18-Jährige solle eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren bekommen, der 17-Jährige von sechseinhalb Jahren, forderte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Montag vor dem Landgericht Trier.

Er sehe es am Ende des Prozesses als bewiesen an, dass sie den Arzt Ende 2022 im Wohnhaus in Gerolstein heimtückisch getötet haben. Zur Tatzeit waren beide Angeklagten 16 Jahre alt. Bei der mitangeklagten früheren Lebensgefährtin des Opfers plädierte der Oberstaatsanwalt auf sieben Jahre und sechs Monate Jahre wegen Totschlags. Die Frau (36) ist die Mutter des 18-Jährigen, der 17-Jährige ist dessen Halbbruder.

Im Prozess habe sich die Anklage aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt, sagte Samel. Die drei Angeklagten hätten sich des „unliebsamen“ Mannes entledigen wollen, der seit längerem übermäßig Alkohol getrunken habe und dann immer wieder aggressiv geworden sei. Es sei dann zu Beleidigungen und auch zu körperlichen Übergriffen gekommen.

Grundsätzlich verabredete Tat spontan umgesetzt

Nach einem erneuten Streit mit der Ex am Tatabend habe der 18-Jährige entschieden, eine zuvor grundsätzlich verabredete Tat spontan umzusetzen. Er habe sich mit einem Baseballschläger „bewaffnet“ und seinen Halbbruder mit einem Schraubenschlüssel ausgestattet. Dann hätten beiden in einer Abstellkammer auf das Opfer gewartet und es von hinten attackiert. Der 17-Jährige habe noch dann Kabelbinder um den Hals des Arztes gelegt und zugezogen.

Die Angeklagte sei nach Beginn der Tat ins Obergeschoss ins Schlafzimmer der drei gemeinsamen kleinen Kinder gegangen, die sie mit dem Arzt hatte. An der Gewalttat habe sie sich nicht beteiligt. Bei der Beseitigung der Leiche habe sie aber mitgewirkt, ebenso wie bei der Brandstiftung des Autos, in dem der Tote transportiert worden war.

Alle drei Angeklagten haben sich im Prozess eingelassen, aber in jeweils verschiedenen Versionen. Das Urteil könnte am Mittwoch gesprochen werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur