Lukrativer Zweitberuf als Autohändler – Polizist aus RLP verliert Job
Weil ein Polizist nebenbei als Autohändler gearbeitet hat, ist er nun seinen Job als Beamter los. Der Mann aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz soll auch in Zeiten, in denen er als Polizist dienstunfähig war, weiter seiner Nebentätigkeit nachgegangen sein, wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilte. Er sei mit dem Urteil vom 18. Juli 2024 aus dem Dienst entfernt worden.
Nebenjob als Autohändler war nicht genehmigt
Mit seinem privaten Autohandel habe er jährlich Umsätze von mehreren hunderttausend Euro, in der Spitze sogar bis zu zwei Millionen Euro erzielt. Die Nebentätigkeit sei nicht genehmigt gewesen. Der Polizist soll etwa auch seine dienstliche Telefonnummer für den Nebenjob genutzt haben.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht war überzeugt, dass der Mann seine Gehorsams- und Hingabepflicht verletzt habe. Er habe seine Stellung als Polizeibeamter für private Zwecke ausgenutzt und sich jahrelang bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur