Trinkwasser im Kreis Birkenfeld: Abkochgebot aufgehoben

Weil im Kreis Birkenfeld Bakterien im Wasser festgestellt worden waren, galt dort ein Abkochgebot. Mittlerweile ist es wieder aufgehoben.
In 53 Gemeinden des Landkreises Birkenfeld ist das Wasser als verunreinigt. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa
In 53 Gemeinden des Landkreises Birkenfeld ist das Wasser als verunreinigt. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa
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Update: Aufgrund neuer Laborbefunde wurde das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden im Kreis Birkenfeld aufgehoben. Das Trinkwasser könne in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, so die Kreisverwaltung am Donnerstag (22. August 2024), gegen 18.00 Uhr.


Ursprungsmeldung:

Trinkwasser im Kreis Birkenfeld verunreinigt

Seit Mittwoch (21. August 2024) ist es offiziell bestätigt: In 53 Gemeinden der 96 Gemeinden des Landkreises Birkenfeld ist das Wasser verunreinigt. Das Gesundheitsamt hat folglich ein Abkochgebot ausgerufen. Bei der Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen Keime festgestellt. Bei ihnen handelt es sich um Enterokokken, die auf eine „mögliche fäkale Verunreinigung“ hinweisen, informiert die Kreisverwaltung.

Abkochgebot in mehr als 50 Gemeinden

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Wenn das Wasser allerdings mindestens fünf Minuten sprudelnd gekocht wird, können diese Keime effektiv abgetötet worden, so die Kreisverwaltung. Für die nachfolgend aufgeführten Fälle gilt das besagte Abkochgebot:

  • zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.

Diese Gemeinden sind betroffen

In 53 von 96 Gemeinden des Landkreises gilt das Abkochgebot. Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein. Betroffen sind im Einzelnen:

Verbandsgemeinde Baumholder:

12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)

Verbandsgemeinde Birkenfeld:

29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)

Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:

12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal

Appell der Kreisverwaltung

„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.

Mögliche Ursache

„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Kreisverwaltung Birkenfeld, 21.08.2024