Tatverdächtiger (37) in U-Haft verstorben: Zweibrücker Mordprozess ohne Urteil

In Zweibrücken soll ein Mann (37) seine Ehefrau mit einem Schlag und mehreren Stichverletzungen getötet haben. Für heute war in dem Mordprozess die Verkündung des Urteils vorgesehen. Doch das Landgericht informierte über eine Terminaufhebung. Der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben.
Der Prozess geht ohne Urteil zu Ende. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa-Bildfunk
Der Prozess geht ohne Urteil zu Ende. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa-Bildfunk

Tatverdächtiger (37) in U-Haft verstorben: Zweibrücker Mordprozess ohne Urteil

Der Mordprozess von Zweibrücken-Bubenhausen/Rheinland-Pfalz bleibt ohne Urteil. „Der für heute, den 16. Juli 2024, um 12.00 Uhr bestimmte Termin für die Verkündung des Urteils wurde aufgehoben“, teilte das Zweibrücker Landgericht am Mittag mit. Der Grund: der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben. Weitere Details dazu wurden nicht genannt. Nach Angaben der „Rheinpfalz“ habe das Gericht heute „aus Gründen der Pietät und weil jetzt ein Todesermittlungsverfahren durchgeführt werde“ keine weiteren Informationen veröffentlicht.

Das waren die Vorwürfe gegen den Angeklagten

Wegen Mordes an seiner Ehefrau (33) hatte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken den 37-Jährigen zuvor angeklagt. Der Mann soll im Dezember vergangenen Jahres seine Ehefrau aus Wut und Eifersucht getötet haben, so die Angaben der Staatsanwaltschaft. Er habe von einer Affäre seiner Frau mit einem anderen Mann erfahren.

Den Angaben nach folgte der zuvor Beschuldigte seiner Frau am 4. Dezember 2023 in den Keller des gemeinsamen Hauses in Zweibrücken. Dort soll er der 33-Jährigen erst mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben, sodass sie wehrlos zu Boden fiel. Dann habe er ihr mit einer unbekannten Tatwaffe mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt. Die Frau sei an der Schwere der Verletzungen gestorben.

Bewohner:innen des Hauses hatten die tote Frau entdeckt und die Polizei verständigt. Nach der Obduktion gingen die Ermittler:innen von einem Tötungsdelikt aus. Am 21. Dezember folgte die Festnahme des Ehemannes wegen dringenden Tatverdachts.

Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert

Der „Rheinpfalz“ zufolge hatte der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hingegen habe in ihrem Plädoyer am 10. Juli gefordert, den 37-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen zu verurteilen. Zuvor war laut Zeitungsbericht vor dem Zweibrücker Schwurgericht eine neuntägige Beweisaufnahme abgehalten worden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landgerichts Zweibrücken, 16.07.2024
– Rheinpfalz
– eigener Bericht