Nach Tod von Saarländerin bei Achterbahnunglück: Ermittlungen eingestellt und Ergebnis veröffentlicht

Im Freizeitpark Klotten an der Mosel in Rheinland-Pfalz ist vor zwei Jahren eine Saarländerin aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt und gestorben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Wie begründet sie ihre Entscheidung?
Hier zu sehen: die Achterbahn im Wild- und Freizeitpark Klotten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Hier zu sehen: die Achterbahn im Wild- und Freizeitpark Klotten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Ermittlungen nach tödlichem Achterbahnunglück eingestellt

Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten an der Mosel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen eingestellt. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen“, teilte die Behörde mit. Ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person habe nicht festgestellt werden können.

Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft stürzte sie etwa acht Meter tief. Die 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn stand danach mehrere Monate lang still.

Frau habe Sicherheitsbügel am Unfalltag selbst geschlossen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schloss die Frau den Sicherheitsbügel am Unfalltag selbst. Aufgrund ihres Körperbaus und der Flieh- und Beschleunigungskräfte sei die Frau trotz des geschlossenen Sicherheitsbügels aus dem Wagen gehoben worden. „Dies war weder für den Parkbetreiber noch für das Aufsichtspersonal an der Bahn subjektiv vorhersehbar.“

Ein Gutachten eines Sachverständigen habe ergeben, dass die Anlage zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß gewartet und geprüft gewesen sei. Technische Mängel habe er ebenfalls nicht festgestellt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte