Salmonellen-Gefahr: Dieses Gewürz von Rewe wird derzeit zurückgerufen

Für ein Gewürz der Rewe-Eigenmarke "Ja!" liegt derzeit eine Lebensmittelwarnung sowie ein Produktrückruf vor. Das sind die Details dazu:
Das betroffene Produkt war über die Rewe-Eigenmarke "Ja!" verkauft worden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Das betroffene Produkt war über die Rewe-Eigenmarke "Ja!" verkauft worden. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Salmonellen-Gefahr: Basilikum-Gewürz von Rewe wird derzeit zurückgerufen

Für das Produkt „Basilikum gerebelt“ der Rewe-Eigenmarke „Ja!“ liegt derzeit eine Lebensmittelwarnung sowie ein Produktrückruf vor. Das teilte die „Fuchs Gewürze GmbH“ aus Dissen/Niedersachsen nach eigenen Angaben „im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes“ mit, wie aus einer entsprechenden Mitteilung vom gestrigen Donnerstag (13. Juni 2024) hervorgeht. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.

Mikrobielle Verunreinigung durch Salmonellen nachgewiesen

„Im Rahmen von regelmäßigen Routinekontrollen wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung durch Salmonellen nachgewiesen“, hieß es gestern seitens der „Fuchs Gewürze GmbH“. Im Sinne des präventiven Verbraucherschutzes sowie in Abstimmung mit den Behörden habe der Hersteller die Rückholung des Produktes aus dem Handel bereits veranlasst.

Diese Charge ist von dem Produktrückruf betroffen

Laut Mitteilung des Herstellers ist von dem Rückruf ausschließlich das Produkt „Basilikum gerebelt, 15g im Glas“ der Rewe-Eigenmarke „Ja!“ mit der Chargennummer 4033AB und dem MHD 02/2027 betroffen. „Andere Produkte der Marke und des Herstellers sind nicht betroffen.“

So sieht die Verpackung aus. Foto: Fuchs Gewürze GmbH

Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet

Wie die „Fuchs GmbH & Co. KG“ ebenso am gestrigen Donnerstag im Rahmen der Lebensmittelwarnung mitteilte, könne das Produkt entweder bei der „Fuchs Gewürze GmbH“ (Dieter-Fuchs-Straße 10, 49201 Dissen a.T.W.) selbst oder in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgegeben werden. „Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons“.

Dem Hersteller zufolge bedauere man „die entstandenen Unannehmlichkeiten“ – und danke „allen Kund:innen und Verbraucher:innen für ihr Verständnis“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der „Fuchs GmbH & Co. KG“, 13.06.2024