Sorgfaltspflichten
Bei Gefahr per Hupe gewarnt und trotzdem mitschuldig? Urteil in Saarbrücken dazu
Um auf eine Gefahrensituation hinzuweisen, dürfen Autofahrer:innen hupen - sie müssen aber auch fahrerisch reagieren. Tun sie das nicht, kann sie sogar eine Mitschuld treffen.