Auskunftspflicht zum Impfstatus geplant – für diese Berufsgruppen

Eine generelle Impfauskunftspflicht? Die soll es nicht geben. Doch bestimmte Beschäftigte müssen voraussichtlich die Karten auf den Tisch legen.
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Auskunftspflicht zum Impfstatus geplant. Foto: dpa-Bildfunk/AFP-Pool/ Tobias Schwarz
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Auskunftspflicht zum Impfstatus geplant. Foto: dpa-Bildfunk/AFP-Pool/ Tobias Schwarz

Abfrage von Impfstatus geplant – in diesen Bereichen

Arbeitgeber:innen sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Darauf haben sich Union und SPD nach stundenlangen Beratungen in der Regierungskoalition am späten Donnerstagabend (2. September 2021) geeinigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigte entsprechende Informationen der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) und sagte dem „Spiegel“, bei Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren „aus gutem Grund“, dass eine Arbeitgeberin beziehungsweise ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Kontakt mit Patient:innen fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. „Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen.“ Die Neuregelung soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden.

Im Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der der „dpa“ vorliegt, heißt es: „Der Arbeitgeber kann (…) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen.“ Gerade in Kita, Schule und Heim könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Abfrage nur während Pandemie möglich

Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es jedoch nicht geben. „Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament“, sagte Spahn. Dass es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben soll, hatte zuvor „Business Insider“ berichtet.

Begründung des Vorhabens

Begründet wird das Vorhaben in dem Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen „besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind“. Arbeitgeber:innen könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, „dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen“. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, stellt der Entwurf klar.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur