Untergetauchter Corona-Betrüger in Saarbrücken geschnappt – über 200.000 Euro verschwunden

Eigentlich hätte ein 46-Jähriger diesen Monat in U-Haft sein müssen – wegen des Verdachts des Subventionsbetruges. Doch der Mann war zwischenzeitlich untergetaucht. Jetzt gelang es der Polizei, den 46-Jährigen in Saarbrücken-Jägersfreude zu verhaften. Das sind die Vorwürfe im Detail:
Der Gesuchte wurde in Jägersfreude verhaftet. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Der Gesuchte wurde in Jägersfreude verhaftet. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk

Landgericht Saarbrücken: Untersuchungshaftbefehl gegen 46-Jährigen

Im Juli 2024 hat das Landgericht Saarbrücken einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 46 Jahre alten Mann erlassen – wegen des Verdachts des Subventionsbetruges. Doch zur Untersuchungshaft kam es offenbar nicht. Wie das Saar-Landespolizeipräsidium am heutigen Freitag (26. Juli 2024) mitteilte, verschleierte der Mann „zunächst seine tatsächlichen Aufenthaltsorte, tauchte dann unter und war zuletzt für die Sicherheits- und Justizbehörden nicht mehr anzutreffen“.

Das sind die Vorwürfe im Detail

Dem 46-Jährigen wird nach Angaben der Polizei vorgeworfen, „unberechtigt Corona-Hilfen in Höhe von über 200.000 Euro beantragt und erlangt zu haben, obwohl ihm diese gar nicht hätten gewährt werden dürfen“. Derzeit noch unbekannt sei der Verbleib des Geldes.

Untergetauchter Corona-Betrüger in Saarbrücken geschnappt

Am gestrigen Donnerstagvormittag (25. Juli 2024) konnte die Zielfahndung des Saar-Landespolizeipräsidiums gemeinsam mit Unterstützungskräften des Kriminaldienstes Saarbrücken den untergetauchten Corona-Betrüger in Jägersfreude verhaften. „Nachdem die Zielfahnder des Landespolizeipräsidiums die Ermittlungen zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten übernommen hatten, lokalisierten sie diesen in dem Saarbrücker Stadtteil und nahmen ihn widerstandslos fest“, hieß es.

Haftbefehl verkündet und Strafprozesses erwartet

Laut Mitteilung wurde der zuvor Gesuchte von den Fahndungskräften beim zuständigen Landgericht Saarbrücken vorgeführt. Anschließend ging es für den Beschuldigten, nach Verkündung des Haftbefehls, in die Justizvollzugsanstalt der saarländischen Landeshauptstadt. „Dort wartet er nun auf den Beginn des Strafprozesses am Landgericht“, teilte die Polizei abschließend mit.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saar, 26.07.2024