Saarbrücker Zoll stellt Vapes, Shisha-Tabak und „Potenz-Honig“ sicher

In einem Kiosk und in einem Haushaltswarenladen in Saarbrücken ist der Zoll erst kürzlich "fündig" geworden: Sichergestellt wurden unversteuerte Tabakwaren und Potenzmittel. Zwei Männer erwarten Steuerstrafverfahren.
Rechts zu sehen: die unversteuerten Vapes. Fotos: Hauptzollamt Saarbrücken
Rechts zu sehen: die unversteuerten Vapes. Fotos: Hauptzollamt Saarbrücken

Saarbrücker Zoll kontrolliert Kiosk und Haushaltswarenladen

Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Saarbrücken haben in der saarländischen Landeshauptstadt am vergangenen Donnerstag (13. Juni 2024) sowohl einen Kiosk als auch einen Haushaltswarenladen unter die Lupe genommen. Über die entsprechenden Überprüfungen informierte das Hauptzollamt Saarbrücken am heutigen Dienstag (18. Juni 2024). Bei den Kontrollen wurden laut Mitteilung unversteuerte Tabakwaren und Potenzmittel sichergestellt.

Vapes und Shisha-Tabak in Kiosk sichergestellt

Den Angaben des Zolls zufolge fanden Beamt:innen in dem Kiosk „rund 1.200 ml unversteuerte Substitute für Tabakwaren in Form von Vapes und rund 17.500 g unversteuerter Wasserpfeifentabak“ vor. Die Waren wurden sichergestellt. Den Kioskbetreiber erwartet jetzt ein Steuerstrafverfahren.

„Potenz-Honig“ in Haushaltswarenladen gefunden

Fündig wurden die Zöllner:innen ebenfalls in einem Saarbrücker Haushaltswarenladen, hieß es. „Dort wurden rund 10.000 ml Substitute für Tabakwaren in Form von Vapes und 3.800 g Wasserpfeifentabak sichergestellt“. Darüber hinaus seien im Kassenbereich „56 Dosen Nicopods und Snus entdeckt“ worden. Auch in diesem Fall gab es ein Steuerstrafverfahren. Nach Angaben des Saarbrücker Hauptzollamts wurde noch vor Ort die Tabaksteuer über 2.100 Euro festgesetzt.

„Zudem bot der 35-jährige Ladeninhaber 276 Einzelverpackungen Honig, in denen ein Potenzmittel enthalten ist, zum Verkauf an“, so die weitere Mitteilung. Die Ware entspreche nicht dem deutschen Arzneimittelrecht. Bei Verbraucher:innen könnte der Honig „gesundheitliche Schäden hervorrufen“, schilderte Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. „Die Tabakwaren und der Honig wurden sichergestellt und an die zuständigen Behörden abgegeben“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 18.06.2024