Saarbrücker Zoll stellt Hunderte Kilo Tabak sicher – Verfahren gegen Shisha-Bar-Besitzer

Zollbeamte haben im Raum Saarbrücken einen großen Fang gemacht. Bei der Kontrolle einer Shisha-Bar fanden die Einsatzkräfte mehr als 600 Kilogramm unversteuerten Tabak.
Einem Shisha-Bar-Besitzer aus Saarbrücken steht jetzt ein Steuerstrafverfahren bevor. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Einem Shisha-Bar-Besitzer aus Saarbrücken steht jetzt ein Steuerstrafverfahren bevor. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Zoll durchsucht Shisha-Bar in Saarbrücken

Vergangenen Freitag (13. September 2024) führte eine Steueraufsichtskontrolle des Hauptzollamtes Saarbrücken zu einem bedeutenden Fund: In einer Shisha-Bar im Raum Saarbrücken stellten Zollbeamte insgesamt 682 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie 3,7 Liter unversteuerte Tabakwarensubstitute sicher. Ein Steuerstrafverfahren gegen den Betreiber der Shisha-Bar wurde eingeleitet, hieß es am heutigen Donnerstag.

Über 600 Kilogramm Tabak beschlagnahmt

Bei der Kontrolle stießen die Zollbeamten auf zwei Garagen, die laut den Mitarbeitern der Shisha-Bar als Lager und Zubereitungsräume für die Wasserpfeifen dienten. Dort fanden die Einsatzkräfte 237 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und Tabakwarensubstitute sowie weitere 445 Kilogramm nicht verkehrsfähigen Tabak, der alte Steuerzeichen trug. Der gesamte Bestand wurde beschlagnahmt.

Regelmäßige Kontrollen von Shisha-Bars

„Shisha-Bars werden in regelmäßigen Abständen überprüft und es werden immer wieder Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht festgestellt“, sagte Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken. Das laufende Strafverfahren gegen den Betreiber der Shisha-Bar wird nun zeigen, welche weiteren Konsequenzen drohen.

Die gesetzlichen Pflichten im Tabakhandel

Unternehmer, die Wasserpfeifentabak zum Konsum oder Verkauf anbieten, müssen strikte Regelungen der Abgabenordnung, des Tabaksteuergesetzes sowie der Tabaksteuerverordnung einhalten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung Hauptzollamt Saarbrücken, 19.09.2024