Aktuelle Lebensmittelwarnung: Bestimmte Marmelade wegen Schimmel zurückgerufen

Das Verbraucherschutzportal "lebensmittelwarnung.de" warnt aktuell vor dem Verzehr bestimmter Marmeladen. Demnach wurde Schimmel in den Aufstrichen gefunden. Das sind die Details zum Rückruf, der auch das Saarland und Rheinland-Pfalz betrifft:
Wegen Schimmel in Marmelade besteht in der Region aktuell eine Lebensmittelwarnung. Symbolfoto: Pixabay
Wegen Schimmel in Marmelade besteht in der Region aktuell eine Lebensmittelwarnung. Symbolfoto: Pixabay

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Schimmelbefall in Marmeladen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt aktuell (9. September 2024) über sein Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ vor dem Verzehr bestimmter Marmeladen. Demnach ist in dem Aufstrich „Darbo 70 % Fruchtreich Gartenerdbeere 200 Gramm“ ein leichter Schimmelbefall an der Oberfläche festgestellt worden. Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefahren wird von einem Verzehr der betroffenen Produkte dringend abgeraten.

Diese Produkte sind von der Warnung betroffen – Verkauf auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Die Marmeladen mit dem Schimmelbefall wurden laut Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft. Laut Angaben des Herstellers ist von dem Rückruf nur das folgende Produkt mit den entsprechenden Chargennummern betroffen:

  • „Darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere 200 g (EAN-Nummer: 9001432029387)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.06.2026 und der Losnummer L 173 4 (Diese Informationen befinden sich am Deckelrand wie folgt: „MHD 21.06.2026 L 173 4“).
  • „Darbo 70% Fruchtreich Gartenerdbeere 200 g (EAN-Nummer: 9001432029387)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.06.2026 und Losnummer L 176 4 (Diese Informationen befinden sich jeweils am Deckelrand wie folgt: „MHD 24.06.2026 L 176 4“).

Diese Marmelade ist von dem aktuellen Produktrückruf betroffen. Foto: Hersteller

Alle anderen Produkte des Herstellers sind laut Angaben von „lebensmittelwarnung.de“ nicht von dem Rückruf betroffen.

Betroffene Produkte können zurückgegeben werden

Wer bereits eine oder mehrere Marmeladen gekauft hat, die von dem aktuellen Produktrückruf betroffen sind, kann die Ware auch ohne Vorlage eines Kassenbons am jeweiligen Verkaufsort zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.

Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 9. September 2024