Steuererklärung, Organspende und Heizungsförderung: Das ändert sich im September

Die Frist für die Steuererklärung 2023 läuft in wenigen Tagen ab. Darüber hinaus stehen im September Neuerungen bei Organspenden und Heizungsförderung sowie ein bundesweiter Warntag an. Was sich im kommenden Monat ändert:
Symbolfotos: Oliver Berg, Michael Kappeler, Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk
Symbolfotos: Oliver Berg, Michael Kappeler, Hauke-Christian Dittrich/dpa-Bildfunk

Frist für Steuererklärung für 2023

Wer für 2023 eine Steuererklärung einreichen muss und nicht von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin betreut wird, muss sich beeilen. Die Frist läuft zum 2. September ab.

Organspenderklärung über Krankenkassen-App

Zum Ende des Monats wird es einfacher, eine Organspendeerklärung abzugeben. Bis zum 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte über Krankenkassen-Apps angeben, ob sie als Organspender:innen infrage kommen oder nicht. Seit März können Freiwillige entsprechende Erklärungen bereits über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.

Wahlen in drei Bundesländern

Bereits am 1. September wählen Sachsen und Thüringen ihre neuen Landtage. Am 22. September steht auch in Brandenburg die Wahl an.

Bundesweiter Warntag

Am 12. September heulen in ganz Deutschland wieder die Sirenen. Am bundesweiten Warntag werden die Systeme für den Ernstfall getestet. Ab 11.00 Uhr soll der Probealarm ausgelöst werden. Die Entwarnung folgt 45 Minuten später. Neben den Sirenen kommen auch Lautsprecherwagen, Rundfunkmeldungen und „Cell Broadcast“-Warnungen auf dem Smartphone zum Einsatz.

Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet

In den Sommermonaten brauchten Auslandsreisende auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung. Diese Pflicht endet zum 1. September. Die Bahn hatte sie im Juni eingeführt, da sie wegen der Fußball-Europameisterschaft eine hohe Nachfrage erwartet hatte. Zwischen München und Zürich bleibt die Reservierungspflicht noch bis einschließlich 5. Oktober bestehen.

Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Noch bis Ende September können Empfänger:innen von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen noch die Schlussabrechnungen einreichen. Sie sind nötig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen abzugleichen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.

Belege für Heizungsförderung

Die erste Antragstellergruppe der Kfw-Heizungsförderung kann planmäßig ab Ende September digital die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt hatten. Zu den Ersten, die im Februar den Antrag stellen durften, gehören Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen – laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.

Bundestag kommt wieder zusammen

Am 9. September kommt der Bundestag nach Ende der Sommerpause erstmals wieder zusammen. Dann steht die traditionelle Haushaltswoche an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.

Auszubildende im Saar-Metallhandwerk erhalten mehr Geld

Auch im Saarland gibt es im September eine Neuerung. Im saarländischen Metallhandwerk steigen am 1. September die Ausbildungsvergütungen um 50 bis 70 Euro. Im ersten Jahr gibt es dann 750 Euro, im zweiten 850 Euro, im dritten 910 Euro und im vierten 980 Euro. Die Gehälter von Beschäftigten werden ab dem 1. Dezember 2024 um 4,9 Prozent erhöht.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– IG Metall