Blauzungen-Krankheit im Saarland: Ministerium appelliert zur Impfung für Tiere

Im Saarland wurden mehrere Fälle der Blauzungen-Krankheit nachgewiesen. Das Bundesland ist damit wieder Restriktionsgebiet. Um die Seuche einzudämmen, hilft nur eine Impfung:
Im Saarland wurde unter anderem bei Schafen die Blauzungenkrankheit festgestellt. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk
Im Saarland wurde unter anderem bei Schafen die Blauzungenkrankheit festgestellt. Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

In einem Rinderbestand in Lebach sowie in zwei Schafhaltungen in Losheim und Weiskirchen stellte das Landesamt für Verbraucherschutz bei einer Untersuchung von Blutproben in der vergangenen Woche den Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV) fest. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Ergebnisse nun amtlich bestätigt. Damit hat das Saarland in Hinblick auf BTW den Status „seuchenfrei“ eingebüßt.

Saarland nun mindestens zwei Jahre lang Restriktionsgebiet

Das gesamte Bundesland ist somit BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer. Nach dem letzten Ausbruch muss mindestens zwei Jahre lang anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass der BTV-Virus nicht mehr zirkuliert. Erst danach kann das Saarland wieder einen Antrag auf BTV-Freiheit bei der Europäischen Union (EU) stellen. Bis ein zugelassener Impfstoff gegen BTV3 vorliegt, ist der Export in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiete nur noch möglich, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. In Deutschland ist die Verbringung in nicht-freie Gebiete ohne Erfüllung von spezifischen Bedingungen möglich. Bislang wurden bundesweit 3.000 Fälle amtlich bestätigt.

Impfungen werden bezuschusst

Laut Ministerium seien möglichst flächendeckende Impfungen mit den Impfstoffen gegen den Serotyp 3 dringend nötig, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Zahl der Ausbrüche auf ein Minimum zu begrenzen. Land und Tierseuchenkasse unterstützen daher BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen. So werden Impfungen gegen die Serotypen 3, 4 und 8 landesweit mit 3,50 Euro pro Rind und 2,50 Euro pro Schaf oder Ziege gefördert. Anträge auf einen Impfzuschuss gibt es auf der Website der Tierseuchenkasse.

Blauzungenkrankheit führt zu Fieber, Entzündungen und auch zum Tod

Die Blauzungenkrankheit tritt bei Haus- und Wildwiederkäuern auf. Die anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Sie äußert sich in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Insbesondere bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Mund hängen. Bei den Tieren kann es auch zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge und Verlammungen (Fehlgeburten bei Schafen) kommen. Neben Rindern, Schafen und Ziegen können auch Kameliden und Rotwild erkranken. Eine Bekämpfung der Seuche ist aufgrund des Übertragungsweges über Stechmücken nur durch eine Impfung möglich. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Seuchengeschehen wie 2006 befürchtet

In angrenzenden Regionen zirkuliert das Virus BTV8 weiterhin in den Wiederkäuer-Populationen, auch das Virus BTV4 wird nach wie vor in Europa nachgewiesen. Das Saarland war seit 2020 BT-Virus-frei. Im Herbst 2023 wurde jedoch das Virus BTV3 aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingetragen und hat sich seitdem in ganz Deutschland ausgebreitet. Expert:innen befürchten ein Seuchengeschehen wie 2006. Die Impfung sei daher dringend erforderlich.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz