„Messer gegen Netflix-Abo“: Kuriose Tausch-Idee erntet auch Kritik aus dem Saarland

"Ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers"? Dieser Vorschlag des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei sorgt derzeit bundesweit für Kritik und Spott. Auch der Saar-Innenminister kann die Idee nicht nachvollziehen.
"Messer gegen Netflix-Abo": Eine kuriose Tausch-Idee erntet auch Kritik aus dem Saarland. Symbolfoto: Pixabay
"Messer gegen Netflix-Abo": Eine kuriose Tausch-Idee erntet auch Kritik aus dem Saarland. Symbolfoto: Pixabay

Gewerkschaft der Polizei bittet um Unterstützung gegen Messergewalt

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Unterstützung für die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Messerangriffe gebeten. Der Deutschen Presse-Agentur liegt das Schreiben nach eigenen Angaben vor. Darin erklärt Jochen Kopelke, der GdP-Bundesvorsitzende: „Die jüngste Messerattacke in Stuttgart, bei der ein 17-Jähriger drei Personen schwer verletzt hat, hat uns zutiefst erschüttert.“ Erneut sei deutlich geworden, „wie dringend der gesellschaftliche Umgang mit Messern überdacht werden müsse“.

Ebenso eine Reform des Waffenrechts, vor allem im Hinblick auf die Bestimmungen zu Messern, sei notwendig. Und nicht nur das. In Erwägung gezogen sollte auch eine wirksame Amnestieregelung für Messerbesitzer. Das würde bedeuten: Jemand, der innerhalb einer bestimmten Frist ein verbotenes Messer abgibt, hätte keine Bestrafung zu fürchten.

„Messer gegen Netflix-Abo“: Kuriose Tausch-Idee

Der Deutschen Presse-Agentur zufolge hatte Kopelke am Dienstag vorgeschlagen, Besitzer:innen von gefährlichen Messern mit Anreizen und der zuvor genannten Amnestie zur Abgabe der jeweiligen Waffe zu bewegen. Im Falle eines Anreizes sagte der GdP-Bundesvorsitzende: „Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers.“

Kritik und Spott für Vorschlag – auch aus dem Saarland

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, sorgt die Idee des GdP-Vorsitzenden bundesweit für „Kritik, Hohn und Spott“. Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, lehne den Vorstoß ab. „Ist der Kollege Kopelke noch ganz bei Trost?“, wird Teggatz zitiert. „Wie müssen sich die Opfer von Messerangriffen und deren Angehörige fühlen, wenn sie so etwas hören?“

Derweil hat sich „Bild“ zufolge ebenso Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD) zum Vorschlag geäußert. Es sei zwar zu begrüßen, wenn Personen freiwillig verbotene Waffen aus ihrem Besitz abgeben. „Ob es dazu eines besonderen Anreizes wie dem von Herrn Kopelke bedarf, ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar“.


Hintergrund

Aus Sicht der GdP steckt die Bekämpfung von Messerdelikten in einer Sackgasse. Bürger:innen würden mehr Kontrollen durch die Polizei verlangen. Das Personal reiche aber nicht aus. Eine Amnestieregelung für gefährliche und verbotene Messer könnte laut Kopelke „ein bedeutender Schritt für eine spürbar verbesserte Gefahrenabwehr für unsere Polizei und die Gesellschaft sein“.

Der Polizeistatistik zufolge wurden im Jahr 2023 insgesamt 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung bekannt, bei denen Messer zum Einsatz kamen. Dazu zählen auch Bedrohungen. Gegenüber dem Vorjahr bedeuten die Zahlen einen Anstieg um 5,6 Prozent.

Bestimmte Stichwaffen sind in Deutschland verboten. Sogenannte Faustmesser und Butterfly-Messer zählen unter anderem dazu. Darüber hinaus gibt es Messer, die zwar generell nicht verboten sind. Man darf sie aber nicht mit sich tragen, es sei denn, das Führen erfolgt im Kontext von beispielsweise Sport oder der Berufsausübung. Darunter fallen etwa feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Bild Saarland