Jahrelanger Streit um stillgelegte Gruben im Saarland: Grubenwasser-Urteil steht fest

Vor gut einem Jahr sind die ersten Klagen gegen einen Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben abgewiesen worden. Einige Saar-Gemeinden wollten das nicht akzeptieren. Merchweiler hat nun aber verloren.
Einige Gemeinden fürchten, dass der Verzicht auf das Abpumpen zu einer Verunreinigung des Grundwassers, zu Erdbewegungen und dem Austritt von Gasen führen könnte. Symbolfoto/Archiv: dpa/Roland Weihrauch
Einige Gemeinden fürchten, dass der Verzicht auf das Abpumpen zu einer Verunreinigung des Grundwassers, zu Erdbewegungen und dem Austritt von Gasen führen könnte. Symbolfoto/Archiv: dpa/Roland Weihrauch

Grubenwasser muss nicht abgepumpt werden – Urteil steht

Über zehn Jahre nach dem Ende des Bergbaus im Saarland gibt es weiter Streit darum, was mit den stillgelegten Gruben passiert. Dazu liegt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vor – im Kern geht es darum, ob aus Gruben das Regenwasser abgepumpt werden muss, das in die Tiefe sickert. Das Pumpen kostet den Bergbaukonzern RAG jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro, deswegen möchte der Konzern darauf verzichten. Einige Gemeinden fürchten aber, dass der Verzicht auf das Abpumpen zu einer Verunreinigung des Grundwassers, zu Erdbewegungen und dem Austritt von Gasen führen könnte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig lehnte jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis ab, so ein Sprecher des BVG auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur („dpa“). Die Klage gegen den genehmigten Anstieg des Grubenwassers ist damit endgültig abgewiesen worden.

Erste drei Klagen im Jahr 2023 abgewiesen

Im Juli 2023 hatte das OVG die ersten drei Klagen, darunter die von Merchweiler, gegen den Anstieg abgewiesen. Eine Revision in dem Verfahren ließ das Gericht nicht zu. Gegen diese Entscheidung legte Merchweiler Beschwerde ein, blieb damit aber nun erfolglos.

Die noch anhängigen Verfahren anderer Gemeinden beim OVG ruhten nach der Beschwerde aus Merchweiler zunächst, wie ein OVG-Sprecher auf „dpa“-Anfrage mitteilte. Beim OVG des Saarlandes seien noch die Verfahren der Städte Dillingen und Lebach sowie der Gemeinden Heusweiler, Schmelz, Saarwellingen und Nalbach anhängig, sagte der Sprecher.

Anstieg des Grubenwassers umstritten

Die Klagen richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt. Bisher wird es abgepumpt, doch das ist für den Bergbaukonzern RAG teuer. Der von der RAG beantragte Anstieg des Grubenwassers in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war 2021 unter Auflagen genehmigt worden. Die Genehmigung ist unter anderem an Auflagen zum Naturschutz und Erderschütterungen geknüpft.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur