Aktuelle Lebensmittelwarnung: Diese Wurst sollte nicht gegessen werden

Das Verbraucherschutzportal "lebensmittelwarnung.de" warnt aktuell vor dem Verzehr bestimmter Wurstsorten. Die betroffenen Produkte sind bereits vom Hersteller zurückgerufen worden:
Bestimmte Wurst-Produkte sollten aufgrund einer Lebensmittelwarnung aktuell nicht gegessen werden. Symbolfoto: Unsplash
Bestimmte Wurst-Produkte sollten aufgrund einer Lebensmittelwarnung aktuell nicht gegessen werden. Symbolfoto: Unsplash

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Wurst kann verdorben sein und Keime enthalten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt aktuell (31. Juli 2024) über sein Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ vor dem Verzehr bestimmter Wurstsorten. Demnach habe es bei den betroffenen Produkten, die auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft wurden, Probleme bei der Wärmebehandlung gegeben. Die Wurst-Produkte könnten demnach verdorben oder mit Keimen belastet sein. Von dem Verzehr der Wurst wird deshalb dringend abgeraten. Der Warnung vorausgegangen war ein Rückruf der Firma Kübler GmbH & Co. KG vom heutigen Mittwoch (31. Juli 2024).

Diese Produkte sind konkret von der Lebensmittelwarnung betroffen

Laut den aktuellen Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind die folgenden Wurstsorten von dem Produktrückruf beziehungsweise der Lebensmittelwarnung betroffen:

  • Kübler Hausmacher Blutwurst in der Dose, 400 Gramm
  • Kübler Landrotwurst in der Dose, 125 Gramm
  • Kübler Leberwurst fein mit Kalbfleisch in der Dose, 125 Gramm
  • Kübler Hausmacher Leberwurst in der Dose, 200 Gramm.

Die Warnung für die aufgeführten Produkte gilt nur für solche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026 und den folgenden Chargennummern:

  • 2405036115
  • 2403087418
  • 2406298332
  • 2406286821
  • 24040126115.

Hier wurden die betroffenen Produkte verkauft

Die Wurst-Produkte von Kübler wurden auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz verkauft. Vertrieben wurden die Artikel über die Kette „Kaufland“ und „Der Wurst Discounter“. Wer das Produkt bereits gekauft hat, sollte es unbedingt zur Verkaufsstätte zurückbringen. Dort bekommt man natürlich den vollen Kaufpreis zurückerstattet.

Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 31. Juli 2024