Nestlé warnt vor Verzehr von Maggi-Produkt und Grillsoße bei Unverträglichkeit

Sowohl für ein Maggi-Produkt als auch eine Thomy-Grillsoße gibt es laut Mutterkonzern Nestlé derzeit einen Rückruf. Wer unter einer bestimmten Unverträglichkeit leidet, sollte die Produkte nicht verzehren. Das sind die Details zur Lebensmittelwarnung:
Unter anderem betrifft der Rückruf die "Bolognese Basis" im Glas von Maggi. Symbolfoto: Pixabay
Unter anderem betrifft der Rückruf die "Bolognese Basis" im Glas von Maggi. Symbolfoto: Pixabay

Nestlé warnt vor Verzehr von Maggi-Produkt und Grillsoße

Maggi und Thomy rufen derzeit bestimmte Produkte zurück. Das teilte der Mutterkonzern Nestlé am gestrigen Dienstag (2. Juli 2024) mit. Der Grund: Entsprechende Chargen der Produkte könnten „Gluten enthalten, welches zu Unverträglichkeitsreaktionen führen kann“. Auf den Etiketten sei Gluten nicht deklariert.

Nach Angaben des Großunternehmens geht es dabei um „Bolognese Basis“ im Glas (von Maggi) und die „Vegan BBQ Sauce“ in der Squeeze-Flasche (von Thomy). „Verbraucher:innen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden, sollten das Produkt nicht verzehren“. Für alle anderen sei der Verzehr unbedenklich. „Verbraucher:innen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden und eines dieser Produkte verzehrt haben, sollten ihren Arzt oder ihre Ärztin konsultieren.“

So sehen die Verpackungen aus. Fotos: Nestlé Deutschland AG

Diese Chargen sind vom Rückruf betroffen

Laut Mitteilung sind folgende Chargen von dem aktuellen Produktrückruf betroffen:

„Maggi Pastasauce Bolognese Basis 500g im Glas“

  • 240326B1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026
  • 240326C1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026
  • 240422C1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
  • 240423A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
  • 240423B1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
  • 240524B1, Mindesthaltbarkeitsdatum Mai 2026

„Thomy Vegan BBQ Sauce (Squeeze-Flasche)“

  • 240420A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2025

Alle anderen Produkte von Maggi und Thomy seien nicht von dem aktuellen Rückruf betroffen – „und wie gewohnt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet“, so Nestlé. Der Konzern entschuldigte sich für möglicherweise entstandene Unannehmlichkeiten.

Kaufpreis wird erstattet

Laut Mitteilung kann man bereits gekaufte Artikel in den jeweiligen Supermarkt zurückbringen. „Selbstverständlich“ werde der Einkaufspreis erstattet.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung von Nestlé, 02.07.2024